Vorweg: Das Fundament für einen bevorstehenden Verkauf sowie eine durchdachte Entscheidungsfindung legt eine Wertermittlung immer. Schließlich müssen Sie zunächst wissen, welcher Verkaufspreis überhaupt realistisch ist, bevor Sie sich für oder gegen einen Verkauf entscheiden. Zur Ermittlung des Immobilienwertes können Sie zwischen einer Wertermittlung und einem Sachverständigengutachten wählen. Letzteres ist normalerweise aber nur in Einzelfällen notwendig.
Immobilienwerte schwanken fortlaufend, auch wenn Sie als Bewohner oder Vermieter das nicht unbedingt bemerken. Sowohl die Angebots-/Nachfragelage als auch externe Faktoren wie das Zinsniveau und die Konjunktur spielen in den Wert einer Immobilie ein, sie selbst gibt natürlich den größten Ausschlag - wobei über die Jahre teils erhebliche Entwicklungen stattfinden, je nachdem, ob die Immobilie mitsamt ihrer Ausstattung und Lage gerade den Zeitgeist trifft und folglich eine starke oder überschaubare Nachfrage generiert.
Damit der Angebotspreis, zu dem Ihre Immobilie in die Vermarktung geht, einerseits für Sie attraktiv und aus Käufersicht fair ist, bedarf es der Wertermittlung. So stellen Sie und wir sicher, dass die Immobilie nicht überteuert oder viel zu günstig auf dem Markt landet. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen.
Die Wertermittlung übernehmen fachkundige Parteien, in diesem Fall also wir als Ihr Ansprechpartner mit Immobilien- und regionaler Expertise sowie umfassenden Erfahrungswerten. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, die Immobilienbewertung direkt online eigenständig durchzuführen, dafür müssen Sie in die Eingabemaske lediglich die abgefragten Daten wahrheitsgemäß eintragen. Selbstverständlich beraten wir Sie anschließend als unseren Kunden noch individuell. Das Ziel der Wertermittlung ist, wie oben bereits dargelegt, klar: Wir möchten für Sie einen Angebotspreis ermitteln, der für eine ausreichend hohe Nachfrage, überschaubare Laufzeiten und einen attraktiven Verkaufserlös sorgt.
Ein Gutachten hingegen ermittelt zwar ebenfalls den Wert der Immobilie, darf aber nur vom zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden. Dieser muss dafür zwangsläufig die Immobilie begehen und sie mit all ihren Facetten genau unter die Lupe nehmen. Das Gutachten ist also individueller und aufwendiger, daher auch immer kostenpflichtig. Im Gegenzug erhält Ihre Immobilie eine sehr detaillierte und individuelle Ermittlung ihres Wertes, was beispielsweise bei besonders exklusiven oder auf andere Weise eigenwilligen Immobilien sinnvoll ist, da sich diese nicht mit anderen Objekten vergleichen lassen.
Außerdem können Sie ein Gutachten des Sachverständigen bei juristischen Vorgängen einsetzen, zum Beispiel bei einer Erbschaft oder Scheidung. Gutachten dürfen vor Gericht angebracht werden, einfache Online-Wertermittlungen hingegen nicht. Juristische Konflikte, bei denen die Immobilie im Mittelpunkt steht, machen ein Gutachten vom Sachverständigen daher zwangsläufig erforderlich.
Gern beraten wir Sie persönlich, welche Option zu Ihnen und der Immobilie passt: Kontaktieren Sie uns unverbindlich!
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